Ihre gewählte Fortbildung

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte

Gesetzl. vorgeschriebene Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte und deren Stellvertreter im medizinischen Bereich.

Kursdetails

Zielgruppe Strahlenschutzbeauftragte:r bzw. -stellvertreter:in

Ziele - Auffrischung des Wissensstandes
- Vermittlung allf. Neuigkeiten im Strahlenschutz
- Erfüllung der gesetzl. Fortbildungspflicht

Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten bzw. RTs.

Inhalte

- Neuerungen im Strahlenschutzgesetz und Verordnungen
- Schutzmaßnahmen bei diagnostischen Anwendungen
- Qualitätssicherung
- Ärztliche Aspekte des Strahlenschutzes

Kursdauer 8 Seminareinheiten à 45 Minuten

Anrechenbare Punkte 8.00 Fortbildungs-Punkte lt. GuKG/MABG/MTD-Gesetz
8.00 DFP-Punkte

Anmerkungen Gemäß § 82 AllgStrSchV 2020 haben Strahlenschutzbeauftragte in Intervallen von 5 Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu den jeweils betreffenden in Anlage 18 AllgStrSchV 2020 angeführten Themen teilzunehmen, um die Funktion weiter ausüben zu dürfen.

Informationen erhalten Sie bei

Maria Tscheikner-Gratl

Fortbildungskoordinatorin

+43 512 5322-76704 E-Mail senden