Ihre gewählte Fortbildung

Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte

Gesetzl. vorgeschriebene Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte und deren Stellvertreter im medizinischen Bereich.

Kursdetails

Zielgruppe Strahlenschutzbeauftragte:r bzw. -stellvertreter:in

Ziele - Auffrischung des Wissensstandes
- Vermittlung allf. Neuigkeiten im Strahlenschutz
- Erfüllung der gesetzl. Fortbildungspflicht

Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten bzw. RTs.

Inhalte

- Neuerungen im Strahlenschutzgesetz und Verordnungen
- Schutzmaßnahmen bei diagnostischen Anwendungen
- Qualitätssicherung
- Ärztliche Aspekte des Strahlenschutzes

Kursdauer 8 Stunden

Anrechenbare Punkte 8.00 Fortbildungs-Punkte lt. GuKG/MABG/MTD-Gesetz
8.00 DFP-Punkte

Anmerkungen Gemäß § 82 AllgStrSchV 2020 haben Strahlenschutzbeauftragte in Intervallen von 5 Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu den jeweils betreffenden in Anlage 18 AllgStrSchV 2020 angeführten Themen teilzunehmen, um die Funktion weiter ausüben zu dürfen.

Hier das Programm zum Nachlesen.

Informationen erhalten Sie bei

Maria Tscheikner-Gratl

Fortbildungskoordinatorin

+43 512 5322-76704 E-Mail senden