Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte
Gesetzl. vorgeschriebene Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte und deren Stellvertreter im medizinischen Bereich.
Kursdetails
Zielgruppe
Strahlenschutzbeauftragte:r bzw. -stellvertreter:in
Ziele
- Auffrischung des Wissensstandes
- Vermittlung allf. Neuigkeiten im Strahlenschutz
- Erfüllung der gesetzl. Fortbildungspflicht
Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten bzw. RTs.
Inhalte- Neuerungen im Strahlenschutzgesetz und Verordnungen
- Schutzmaßnahmen bei diagnostischen Anwendungen
- Qualitätssicherung
- Ärztliche Aspekte des Strahlenschutzes
Kursdauer 8 Stunden
Anrechenbare Punkte
8.00 Fortbildungs-Punkte lt. GuKG/MABG/MTD-Gesetz
8.00 DFP-Punkte
Anmerkungen
Gemäß § 82 AllgStrSchV 2020 haben Strahlenschutzbeauftragte in Intervallen von 5 Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu den jeweils betreffenden in Anlage 18 AllgStrSchV 2020 angeführten Themen teilzunehmen, um die Funktion weiter ausüben zu dürfen.
Hier das Programm zum Nachlesen.